Maut für eine mit dem Fahrzeug zurückgelegte Mautstraßen-Strecke
Gemäß der Verordnung des Ministeriums für Transport und Kommunikationen der Republik Belarus Nr. 21 vom 17. Juni 2013 sind folgende Tarife für die Berechnung der Maut für Mautstraßen-Nutzung je nach dem zulässigen Gesamtgewicht und der Achsenzahl des Fahrzeugs festgelegt:
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Mechanische Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen |
0,040 EUR/km |
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Mechanische Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen, mit 2 Achsen |
0,090 EUR/km |
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Mechanische Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen, mit 3 Achsen |
0,115 EUR/km |
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Mechanische Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen, ab 4 Achsen |
0,145 EUR/km |
Maut für einen Zeitraum der Mautstraßen-Nutzung
Elektronische Vignette (für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen)
Gültigkeitsdauer der elektronischen Vignette |
Zahlungshöhe für die elektronische Vignette |
15 Kalendertage |
14 |
30 Kalendertage |
22 |
1 Kalenderjahr* |
75 |
* Elektronische Vignette, die für ein Kalenderjahr bezahlt ist, gilt vom 1. Januar bis zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres sowie innerhalb der letzten 15 Kalendertage des Vorjahres und der ersten 15 Kalendertage des Folgejahres.
Maut nach dem Einzeltarif
Wird gegen die Ordnung der Mautstraßen-Nutzung verstoßen, hat der Benutzer eine Möglichkeit, innerhalb von zwei Stunden nach der Begehung des Verstoßes die Maut nach dem Einzeltarif zur Vermeidung der Entrichtung einer erhöhten Maut auszuzahlen.
HÖHE DER MAUT NACH DEM EINZELTARIF FÜR FAHRTEN MIT FAHRZEUGEN AUF MAUTPFLICHTIGEN STRASSEN DER REPUBLIK BELARUS
Fahrzeugklasse |
Achsenzahl |
Maut nach dem Einzeltarif, Euro |
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bezüglich der Fälle der unvollständigen Bezahlung |
bezüglich der Fälle der Nichtbezahlung |
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Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen |
nicht anwendbar |
5 |
10 |
Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen |
2 |
15 |
30 |
3 |
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ab 4 und höher |
Erhöhte Maut
Bei einem Verstoß gegen die Mautstraßen-Nutzung im BelToll-System wird ein Verstoß festgelegt, für den eine erhöhte Maut zu entrichten ist. Erhöhte Summe der Maut für Fahrten mit Fahrzeugen auf Mautpflichtigen Straßen der Republik Belarus ist bestimmt durch dieVerordnung des Ministeriums für Transport und Kommunikationen der Republik Belarus vom 17.06.2013 Nr. 21:
Fahrzeugklasse |
Achsenzahl |
Erhöhte Summe der Maut, Euro |
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bei Festlegung einer unvollständigen Bezahlung |
bei Festlegung einer Nichtbezahlung |
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Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen |
nicht anwendbar |
50 |
100 |
Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen |
2 |
130 |
260 |
3 |
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ab 4 |