Alle Fahrzeuge mit dem technisch zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen, ausgenommen befreite Fahrzeuge, sowie Fahrzeuge mit dem technisch zulässigen Gesamtgewicht nicht über 3,5 Tonnen, die nicht innerhalb der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion angemeldet sind, ausgenommen befreite Fahrzeuge, müssen für die Nutzung der Mautstraßen auf dem Territorium der Republik Belarus eine Mautgebühr zahlen.