Für mautpflichtige Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen erfolgt die Bezahlung der Maut für die Nutzung der mautpflichtigen Straßen durch den Kauf einer elektronischen Vignette. Dies kann auf der Website ev.beltoll.by oder bei einer beliebigen BelToll-Servicestelle erfolgen. Die elektronische Vignette ist eine virtuelle Erlaubnis im BelToll-System, die Ihnen gestattet, die mautpflichtigen Straßen in der Republik Belarus für einen bestimmten Zeitraum im fließenden mehrspurigen Verkehr zu benutzen. Dabei brauchen Sie, keine zusätzlichen Geräte oder Erkennungsschilder am Fahrzeug anzubringen, denn bei der Fahrt auf einer mautpflichtigen Straße erkennt das System automatisch das Vorhandensein einer gültigen elektronischen Vignette, indem es das Kraftfahrzeugkennzeichen mit den bei deren Kauf angegebenen Daten vergleicht.
Liegt keine gültige elektronische Vignette vor, werden entsprechende Verstöße vom System festgestellt und jeweilige Informationen an die Verkehrsinspektion weitergeleitet.
Gültigkeitsdauer der elektronischen Vignette | Zahlungshöhe für die elektronische Vignette |
15 Kalendertage | 20 |
30 Kalendertage | 31 |
1 Kalenderjahr* | 107 |
* Elektronische Vignette, die für ein Kalenderjahr bezahlt ist, gilt vom 1. Januar bis zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres sowie innerhalb der letzten 15 Kalendertage des Vorjahres (also vom 17. bis zum einschließlich 31. Dezember) und der ersten 15 Kalendertage des Folgejahres (vom 1. bis zum einschließlich 15. Januar).
Beim Kauf einer elektronischen Vignette für ein Kalenderjahr ab dem 17. Dezember des vorherigen Kalenderjahres beginnt die Laufzeit dieser Vignette im Zeitpunkt deren Kaufes. Solche elektronischen Vignetten haben keine Rückwirkung.
Die elektronische Vignette kann an jeder BelToll-Servicestelle erworben werden.
Achtung! Der Benutzer haftet für die Richtigkeit der beim Kauf einzutragenden Daten des Fahrzeugs (Land der Anmeldung und amtliches Kennzeichen). Für Eingabe des amtlichen Kennzeichens bitte die Informationen beachten, die in der Zulassungsbescheinigung angegeben sind, und alphanumerische Zeichen (OHNE EINGABE VON ZUSÄTZLICHEN ZEICHEN wie /-:#;) etc. und Leerzeichen) nutzen, z.B.: BMTS719E. Die für die elektronische Vignette ausgezahlten Geldmittel, die für ein Fahrzeug gekauft wurde, darunter für ein Fahrzeug, dessen Daten unkorrekt angegeben wurden, unterliegen keiner Rückerstattung.
Videoanleitung zur elektronischen Vignette