Außer der Leistung der Zahlung für Mautstraßen-Nutzung unter Einsatz eines Geräts der elektronischen Bezahlung, das die Bezahlung der zurückgelegten Strecke ermöglicht, ist im BelToll-System seit dem 15. Dezember 2020 für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen auch die Leistung der Zahlung für einen Zeitraum der Mautstraßen-Nutzung möglich. Dafür braucht der Benutzer nicht, eine Servicestelle aufzusuchen, Dokumente vorzulegen und einen Vertrag abzuschließen. Es genügt, eine elektronische Vignette auf der Web-Site www.beltoll.by zu kaufen.
Die elektronische Vignette berechtigt, die Mautstraßen innerhalb des Zeitraums zu nutzen, für den gemäß den festgelegten Tarifen die Zahlung für die Fahrt eines Fahrzeugs mit einem bestimmten, an diesem Fahrzeug angebrachten amtlichen Kennzeichen geleistet ist.
Nach dem Kauf der elektronischen Vignette gelangen die Daten des jeweiligen Fahrzeugs (amtliches Kennzeichen und Land der Anmeldung des Fahrzeugs) und die Informationen über die Gültigkeitsdauer der Vignette ins BelToll-System, das die Einhaltung vom Benutzer der Ordnung der Mauterhebung automatisch kontrolliert.
Gültigkeitsdauer der elektronischen Vignette | Zahlungshöhe für die elektronische Vignette |
15 Kalendertage | 14 |
30 Kalendertage | 22 |
1 Kalenderjahr* | 75 |
* Elektronische Vignette, die für ein Kalenderjahr bezahlt ist, gilt vom 1. Januar bis zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres sowie innerhalb der letzten 15 Kalendertage des Vorjahres (also vom 17. bis zum einschließlich 31. Dezember) und der ersten 15 Kalendertage des Folgejahres (vom 1. bis zum einschließlich 15. Januar).
Beim Kauf einer elektronischen Vignette für ein Kalenderjahr ab dem 17. Dezember des vorherigen Kalenderjahres beginnt die Laufzeit dieser Vignette im Zeitpunkt deren Kaufes. Solche elektronischen Vignetten haben keine Rückwirkung.
Achtung! Der Benutzer haftet für die Richtigkeit der beim Kauf einzutragenden Daten des Fahrzeugs (Land der Anmeldung und amtliches Kennzeichen). Für Eingabe des amtlichen Kennzeichens bitte die Informationen beachten, die in der Zulassungsbescheinigung angegeben sind, und alphanumerische Zeichen (OHNE EINGABE VON ZUSÄTZLICHEN ZEICHEN wie /-:#;) etc. und Leerzeichen) nutzen, z.B.: BMTS719E. Die für die elektronische Vignette ausgezahlten Geldmittel, die für ein Fahrzeug gekauft wurde, darunter für ein Fahrzeug, dessen Daten unkorrekt angegeben wurden, unterliegen keiner Rückerstattung.
Die Benutzer des elektronischen Mauterhebungssystems sollten beachten, dass mit der Einführung der elektronischen Vignette das traditionelle Verfahren der Mautleistung unter Anwendung eines Geräts der elektronischen Bezahlung für alle Fahrzeuge zugänglich ist, die auf den mautpflichtigen Straßen der Republik Belarus zahlungspflichtig sind:
- mechanische Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen;
- mechanische Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen, die nicht innerhalb der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion (Belarus, Russland, Kasachstan, Kirgisistan und Armenien) angemeldet sind.