Erhebung von Ansprüchen
Erhebung von Ansprüchen
Für Einreichung eines Anspruchs in elektronischer Form müssen die Benutzer durch Ausfüllung notwendiger Felder einloggen:
- E-Mail;
- Prüfcode (Zeichen auf dem Bild).
Nachdem eine Anzeige über die erfolgreiche Autorisierung erscheint, wird an die angegebene E-Mail-Adresse des Benutzers ein Verweis für Ausfüllung des Antragsformulars zugesandt. Der Link kann an die E-Mail-Adresse innerhalb von 5 Minuten eingehen.
Anspruch einreichenAnsprüche kann man auch persönlich bei der Staatseinrichtung „Verkehrsinspektion“ und bei den BelToll-Servicestellen einreichen.
Verfahren der Anspruchserhebung per Post
Gemäß dem Punkt 69 der Regelung über die Ordnung der Mauterhebung für den Verkehr der Kraftfahrzeuge auf Mautstraßen der Republik Belarus, genehmigt durch die Verordnung des Ministerrates der Republik Belarus vom 30. April 2013 Nr. 340 werden alle Streitigkeiten und Auseinandersetzungen bezüglich der Mautstraßen-Nutzung, Mautverhängung und -entrichtung, darunter der Maut nach dem Einzeltarif im automatischen Verfahren und der erhöhten Maut, durch Anspruchserhebung geregelt.
Gemäß den Punkten 76-78 Regelung werden die Ansprüche im Zusammenhang mit der Verhängung und Entrichtung einer erhöhten Maut bei der Staatseinrichtung „Verkehrsinspektion des Ministeriums für Transport und Kommunikationen der Republik Belarus“ (220088 Minsk, ul. Smolenskaya, 15-717) eingereicht.
Bei Ausfüllung des Formulars des Anspruchs sind folgende Informationen anzugeben (MUSTER):
Download-Link für das AnspruchsformularWir weisen darauf hin, dass bei der Einreichung eines Anspruchs bezüglich der Verhängung und Entrichtung einer erhöhten Maut Kopien der folgenden Dokumente vorzulegen sind:
- Protokoll über den Verstoß der Ordnung der Mauterhebung für den Verkehr der Fahrzeuge (wird von der Verkehrsinspektion abgefasst und ausgestellt (gesandt));
- Anhang zum Protokoll über den Verstoß;
- Dokument, dass die Leistung der erhöhten Maut nachweist (wenn vorhanden).
Gemäß den Punkten 70, 74-75 der Regelung, werden Ansprüche wegen der Verhängung und Entrichtung der Maut, darunter der Maut nach dem Einzeltarif im automatischen Verfahren, bei der Staatseinrichtung „Belavtostrada“ (220073 Minsk, 4. Sagorodnyj pereulok 58a) eingereicht.
Ansprüche werden auf Belarussisch oder Russisch formuliert. Schriftliche Antworten auf Ansprüche werden auf der Sprache des Antrags (Anspruchs) formuliert.
Für eine umgehende Annahme und Behandlung der Ansprüche und Anträge der Mautstraßen-Benutzer wegen der Verhängung und Entrichtung der Maut, darunter der Maut nach dem Einzeltarif im automatischen Verfahren und in erhöhter Summe, wurde eine Arbeitsgruppe im Bestand der Vertreter der Staatseinrichtung „Verkehrsinspektion des Ministeriums für Transport und Kommunikationen der Republik Belarus“, der Staatseinrichtung “Belavtostrada“ und der IOOO „Kapsch Telematic Services“ gebildet.
Außer der Postsendung kann man Ansprüche persönlich unter folgender Adresse einreichen:
- Stadt Minsk, ul. Briketa 25. Arbeitszeiten: rund um die Uhr.