Erhebung von Ansprüchen
Um einen Anspruch auf elektronischem Wege geltend zu machen bzw. eine Anfrage einzureichen, muss sich der Nutzer zunächst einloggen. Hierzu ist die E-Mail-Adresse einzugeben, das Häkchen bei „Ich bin kein Roboter“ zu setzen und anschließend die Schaltfläche „Senden“ zu betätigen.
Nach Anzeige der Meldung „Anfrage wurde gesendet“ erhält der Nutzer an die angegebene E-Mail-Adresse einen Link zur Geltendmachung des Anspruchs bzw. zur Einreichung der Anfrage. Nach Aufrufen des Links öffnet sich ein Formular, in dem die erforderlichen Angaben eingetragen und die Art der Anfrage ausgewählt werden können. Der Link kann innerhalb von 5 Minuten an die angegebene E-Mail-Adresse gesendet werden.
Verfahren der Anspruchserhebung per Post
Gemäß Punkt 69 der Verordnung über das Verfahren der Mauterhebung auf mautpflichtigen Straßen der Republik Belarus, genehmigt durch den Beschluss des Ministerrats der Republik Belarus Nr. 340 vom 30.04.2013 (nachfolgend „Verordnung“ genannt) werden alle Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit der Nutzung mautpflichtiger Straßen, der Berechnung und Erhebung der Maut, einschließlich der im automatisierten Verfahren erhobenen Maut nach dem Einzeltarif sowie der erhöhten Maut, durch die Geltendmachung von Ansprüchen geregelt.
Gemäß Punkt 70 der Verordnung sind die Ansprüche im Zusammenhang mit der Berechnung und Erhebung der Maut, einschließlich der im automatisierten Verfahren erhobenen Maut nach dem Einzeltarif, bei der staatlichen Einrichtung „Belavtostrada“ unter folgender Adresse einzureichen: 220073 Minsk, 4. Sagorodny-Gasse 58A.
Gemäß Punkt 76 der Verordnung sind die Ansprüche im Zusammenhang mit der Berechnung und Erhebung der erhöhten Maut bei der staatlichen Einrichtung „Verkehrsinspektion des Ministeriums für Verkehr und Kommunikation der Republik Belarus“ unter folgender Adresse einzureichen: 220088 Minsk, Smolenskaja-Straße 15, Zimmer 717.
Gemäß Artikel 12 Absatz 1 des Gesetzes der Republik Belarus Nr. 300-Z vom 18.07.2011 „Über Anfragen von Bürgern und juristischen Personen“ sind die Anfragen von Bürgern in belarussischer oder russischer Sprache abzufassen. Schriftliche Antworten werden in der Sprache der eingereichten Anfrage bzw. des Anspruchs erteilt.
Download-Link für das AnspruchsformularBitte beachten Sie, dass bei der Geltendmachung eines Anspruchs im Zusammenhang mit der Berechnung und Erhebung der erhöhten Maut Kopien der folgenden Unterlagen vorzulegen sind:
- Protokoll über den Verstoß gegen das Verfahren zur Entrichtung der Maut;
- Anhang zum Protokoll über den Verstoß;
- Zahlungsbeleg (falls vorhanden).
Geltendmachung von Ansprüchen an einer Servicestelle
Neben der postalischen und elektronischen Einreichung kann der Nutzer den Anspruch bzw. die Anfrage auch persönlich an jeder beliebigen BelToll-Servicestelle einreichen. Die Informationen zu den Standorten der Servicestellen sowie zu deren Öffnungszeiten sind im Bereich Karte der mautpflichtigen Straßen.