Sehr geehrte Benutzer!
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass im Falle eines Kennzeichenwechsels der Vertrag über die Mautstraßenbenutzung vor der nächsten Mautstraßenfahrt geändert werden muss.
Zu diesem Zweck sind die entsprechenden Angaben bei einer beliebigen Servicestelle oder – im Falle des Abschlusses eines Mautstraßenbenutzungsvertrages über eine Serviceorganisation – bei dieser Serviceorganisation einzureichen.
Bitte beachten Sie, dass im Falle eines Kennzeichenwechsels die weitere Benutzung der mautpflichtigen Straßen mit einer zuvor erworbenen und nicht für das neue Kennzeichen personalisierten OBU eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
Vor der Benutzung einer mautpflichtigen Straße muss bei der nächstgelegenen Servicestelle ein auf das neue Kennzeichen personalisiertes elektronisches Mautgerät erhalten werden.