Neue Tarife im BelToll-System und führt für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen bei Transitfahrten über den Minsker Autobahnring (MKAD-1) und/oder durch Minsk einen Erhöhungsfaktor ein
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Ab dem 1. September treten im nationalen elektronischen Mautsystem der Republik Belarus „BelToll“ Änderungen in Kraft. Neben der Aktualisierung der Tarife für alle Fahrzeugtypen betreffen die Neuerungen auch die Bedingungen für die Nutzung der Zufahrtsstraßen, die nach Minsk führen, und sehen die Anwendung eines Erhöhungsfaktors für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen bei Transitfahrten über den Minsker Autobahnring und/oder durch Minsk vor.

Die neuen Regelungen werden gemäß der Verordnung des Ministeriums für Verkehr und Kommunikation der Republik Belarus Nr. 42 vom 24.08.2026 „Über die Genehmigung der Mauttarife für die Nutzung mautpflichtiger Straßen der Republik Belarus“ eingeführt. Mit dem Inkrafttreten des genannten Rechtsakts – also ab dem 1. September 2026 – wird für die Nutzung der mautpflichtigen Straßen, die nach Minsk führen, ein Erhöhungsfaktor auf die geltenden Tarife angewendet. Die Neuregelung gilt für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen, wenn diese innerhalb einer Stunde zwei oder mehr in der nachstehenden Tabelle aufgeführte Abschnitte der Straßen M-2, M-3, M-4, M-6/E28, P-1, P-23 und P-28 befahren:

Bezeichnung der Straße

Beginn des Berechnungsabschnitts, ab Kilometer

Ende des Berechnungsabschnitts, bis Kilometer

M-2 (Minsk – Nationaler Flughafen Minsk)

14,9

25,308

M-3 (Minsk – Witebsk)

9,4

10,418

M-4 (Minsk – Mogiljow)

16,3

19,046

M-6/E 28 (Minsk – Grodno – Grenze der Republik Polen (Brusgi))

12,0

20,575

P-1 (Minsk – Dserschinsk)

8,2

24,44

P-23 (Minsk – Mikaschewitschi)

10,2

14,1

P-28 (Minsk – Molodetschno – Narotsch)

12,44

16,91

Beim Passieren der Mauterhebungsstationen auf den oben genannten Abschnitten wird die Maut zunächst in der regulären Höhe (gemäß den geltenden Tarifen ohne Anwendung des Erhöhungsfaktors) abgebucht. Auf Grundlage der Informationen über die Befahrung der Abschnitte wird das System bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Anwendung des Erhöhungsfaktors den für die Transitfahrt noch zu entrichtenden Betrag zusätzlich abbuchen: Für die betreffenden Abschnitte wird die Maut unter Anwendung des Faktors 9,0 auf die geltenden Tarife berechnet. Der entsprechende Betrag wird in den Zahlungsdetails im Benutzerkonto auf der Website beltoll.by in einer gesonderten Zeile ausgewiesen. Bis zum Inkrafttreten der Änderungen, also bis zum 1. September, wird der Betrag dieser Transaktionen in den Zahlungsdetails mit „0 Rubel“ ausgewiesen.

Darüber hinaus gelten gemäß der Verordnung des Ministeriums für Verkehr und Kommunikation der Republik Belarus Nr. 42 vom 24.08.2026 „Über die Genehmigung der Mauttarife für die Nutzung mautpflichtiger Straßen der Republik Belarus“ ab dem 1. September 2026 folgende Tarife für die Berechnung der Maut bei der Nutzung eines Berechnungsabschnitts mautpflichtiger Straßen der Republik Belarus:

Fahrzeugklasse

Achsenzahl

Tarif in Euro pro Kilometer

Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen

2

0,121

3

0,152

Ab 4 Achsen

0,182

Für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen, die nicht in den Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion zugelassen sind, richtet sich die Maut weiterhin nach der Dauer der Nutzung der mautpflichtigen Straßen. Ab dem 1. September 2026 gelten folgende Tarife:

Zeitraum der Nutzung von mautpflichtigen Straßen (Gültigkeitsdauer der elektronischen Vignette)

Tarif in Euro

 

15 Kalendertage

21

30 Kalendertage

33

1 Kalenderjahr

114

Es ist wichtig zu beachten, dass die Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen, die in den Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion zugelassen sind, die Straßen der Republik Belarus weiterhin mautfrei nutzen können.

Ab dem 1. September 2026 gelten folgende Mautsätze nach dem Einzeltarif:

Fahrzeugklasse

Achsenzahl

Maut nach dem Einzeltarif, Euro

bei unvollständiger Zahlung

bei Nichtzahlung

Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis einschließlich 3,5 Tonnen

Nicht zutreffend

Nicht zutreffend

15

Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen

2

19

38

3

Ab 4 Achsen

Mit dem Inkrafttreten der Verordnung des Ministeriums für Verkehr und Kommunikation der Republik Belarus Nr. 42 vom 24.08.2026 „Über die Genehmigung der Mauttarife für die Nutzung mautpflichtiger Straßen der Republik Belarus“ finden die durch die Verordnung des Ministeriums für Verkehr und Kommunikation der Republik Belarus Nr. 94 vom 31.10.2025 „Über die Nutzung mautpflichtiger Straßen“ festgelegten Tarife ab dem 1. September 2026 keine Anwendung mehr.

 

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