Ab dem 20. September 2024 werden im nationalen elektronischen Mautsystem der Republik Belarus „BelToll“ neue Mauttarife eingeführt. Die entsprechenden Änderungen sind durch die Verordnung des Ministeriums für Transport und Kommunikationen der Republik Belarus Nr. 75 vom 6. September 2024 „Über die Änderung der Verordnung des Ministeriums für Transport und Kommunikationen der Republik Belarus Nr. 21 vom 17. Juni 2013“ festgelegt.
Für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen gelten ab dem 20. September 2024 die folgenden Tarife:
Achsenzahl |
Tarif in Euro pro Kilometer |
2 Achsen |
0,114 |
3 Achsen |
0,142 |
Ab 4 Achsen |
0,171 |
Für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht BIS ZU 3,5 Tonnen gelten ab dem 20. September 2024 die folgenden Tarife:
Zeitraum der Nutzung von mautpflichtigen Straßen (Gültigkeitsdauer der elektronischen Vignette) |
Tarif in Euro |
15 Kalendertage |
20 |
30 Kalendertage |
31 |
1 Kalenderjahr <*> |
107 |
Dabei können die Fahrzeughalter, die eine Vignette vor dem 20. September 2024 erworben haben, diese bis zu ihrem Ablaufdatum ohne zusätzliche Gebühren weiter nutzen.
Mit derselben Verordnung werden auch neue Mautsätze nach dem Einzeltarif festgelegt, um eine Ordnungswidrigkeit bei Nichtbezahlung oder unvollständiger Bezahlung der Maut zu vermeiden:
Fahrzeugklasse |
Achsenzahl |
Maut nach dem Einzeltarif, Euro Ab 20.09.2024 |
|
Bezüglich der Fälle der unvollständigen Bezahlung |
Bezüglich der Fälle der Nichtbezahlung |
||
Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis einschließlich 3,5 Tonnen |
Nicht anwendbar |
Nicht anwendbar |
14 |
Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen |
2 |
18 |
36 |
3 |
|||
Ab 4 Achsen |
* Ein Kalenderjahr ist der Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres sowie die letzten 15 Kalendertage des Vorjahres und die ersten 15 Kalendertage des Folgejahres.