Ab dem 1. Juni 2023 werden im nationalen elektronischen Mautsystem der Republik Belarus „BelToll“ neue Mauttarife eingeführt. Die entsprechenden Änderungen sind durch die Verordnung des Ministeriums für Transport und Kommunikationen der Republik Belarus Nr. 24 vom 16. Mai 2023 „Über die Änderung der Verordnung des Ministeriums für Transport und Kommunikationen der Republik Belarus Nr. 21 vom 17. Juni 2013“ festgelegt.
Für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen gelten ab dem 1. Juni 2023 die folgenden Tarife:
Achsenzahl |
Tarif in Euro pro Kilometer |
2 Achsen |
0,101 |
3 Achsen |
0,126 |
Ab 4 Achsen |
0,152 |
Für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht BIS ZU 3,5 Tonnen <*> gelten ab dem 1. Juni 2023 die folgenden Tarife:
Zeitraum der Nutzung von mautpflichtigen Straßen (Gültigkeitsdauer der elektronischen Vignette) |
Tarif in Euro ab 01.06.2023 |
15 Kalendertage |
18 |
30 Kalendertage |
28 |
1 Kalenderjahr <**> |
96 |
Dabei können die Fahrzeughalter, die eine Vignette vor dem 1. Juni 2023 erworben haben, diese bis zu ihrem Ablaufdatum ohne zusätzliche Gebühren weiter nutzen.
Mit derselben Verordnung werden auch neue Mautsätze nach dem Einzeltarif festgelegt, um höhere Gebühren bei Nichtbezahlung oder unvollständiger Bezahlung der Maut zu vermeiden:
Fahrzeugklasse |
Achsenzahl |
Maut nach dem Einzeltarif, Euro Ab 01.06.2023 |
|
bezüglich der Fälle der unvollständigen Bezahlung |
bezüglich der Fälle der Nichtbezahlung |
||
Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen |
Nicht anwendbar |
Nicht anwendbar |
12 |
Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen <*> |
2 |
16 |
32 |
3 |
|||
Ab 4 |
* Von der Maut sind die Fahrzeuge befreit, die gemäß dem Erlass des Präsidenten der Republik Belarus Nr. 426 vom 27.09.2012 „Über einzelne Fragen des Betriebs des Systems der elektronischen Mauterhebung für den Verkehr von Fahrzeugen auf bestimmten Straßen der Republik Belarus“ als nicht mautpflichtig gelten.
** Ein Kalenderjahr ist der Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres sowie die letzten 15 Kalendertage des Vorjahres und die ersten 15 Kalendertage des Folgejahres.