Sehr geehrte Benutzer der mautpflichtigen Straßen!
Das Ministerium für Transport und Kommunikation der Republik Belarus hat die Verordnung Nr. 94 vom 31. Oktober 2025 „Über die Nutzung von Mautstraßen“ erlassen, die am 11. Dezember 2025 in Kraft tritt.
Mit dieser Verordnung werden die geltenden Verordnungen des Ministeriums für Transport und Kommunikation zu Mautstraßen zusammengeführt, wobei bestehende Vorgaben wie Tarife, Formen von Dokumenten usw. unberührt bleiben.
Dies bedeutet, dass ab dem 11. Dezember 2025 sämtliche Tarife, Formen von Dokumenten und andere Vorgaben, die zuvor in verschiedenen Verordnungen des Ministeriums für Transport und Kommunikation festgelegt wurden, weiterhin unverändert gelten und durch die allgemeine Verordnung des Ministeriums für Transport und Kommunikation Nr. 94 vom 31. Oktober 2025 „Über die Nutzung von Mautstraßen“ geregelt werden.
Die aktualisierte Liste der Rechtsvorschriften zur Nutzung von Mautstraßen in der Republik Belarus wird in den nächsten Tagen im Bereich Rechtsfragen auf der Webseite beltoll.by veröffentlicht.