Über die Mautbefreiung für Fahrzeuge, die in den Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion nicht angemeldet sind
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Über die Mautbefreiung für Fahrzeuge, die in den Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion nicht angemeldet sind

Sehr geehrte Benutzer!

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Mautpflicht vom Zulassungsland des Fahrzeugs und nicht von der Staatsangehörigkeit/Nationalität des Benutzers (Fahrers) abhängt.

Von der Mautpflicht in der Republik Belarus sind die Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen, die nicht in den Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion (Republik Armenien, Republik Belarus, Republik Kasachstan, Kirgisische Republik und Russische Föderation) angemeldet sind, sowie von ihnen geschleppte Anhänger befreit,

1. die von natürlichen Personen in das Zollgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion innerhalb von 10 Tagen nach ihrer Freigabe durch die Zollbehörde für den Verkehr auf dem Zollgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion ohne Beschränkungen der Nutzung und Verfügung eingeführt werden;

2. die von natürlichen Personen in den Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion gekauft und innerhalb von 10 Tagen nach dem Kauf in die Republik Belarus eingeführt werden.

Nach Ablauf der 10-tägigen Frist ist der Mautstraßenbenutzer verpflichtet, die Maut gemäß dem festgelegten Verfahren zu entrichten. Die Nichteinhaltung der Ordnung der Mauterhebung zieht die Haftung in Form der Erhebung einer erhöhten Mautgebühr gemäß der Regelung über die Ordnung der Mauterhebung für den Verkehr von Kraftfahrzeugen auf Mautstraßen der Republik Belarus, genehmigt durch die Verordnung des Ministerrates der Republik Belarus Nr. 340 vom 30. April 2013, nach sich.