Über die Nutzung von mautpflichtigen Straßen der Russischen Föderation
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Sehr geehrte Nutzerinnen und Nutzer der mautpflichtigen Straßen,

Hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass gemäß dem Beschluss der Regierung der Russischen Föderation Nr. 642 vom 29.05.2026 „Über Änderungen des Beschlusses der Regierung der Russischen Föderation Nr. 1052 vom 29. Juni 2021“ ab dem 1. September eine verschärfte Kontrolle der Einhaltung der Zahlungsregelungen für die Nutzung mautpflichtiger Autobahnen durch ausländische Transportunternehmen erfolgt.
 
 Gemäß diesem Beschluss dürfen die Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 12 Tonnen, die im Eigentum ausländischer Transportunternehmen stehen, die Grenze der Russischen Föderation bei Ein- und Ausreise nicht überqueren, sofern deren Eigentümer unbezahlte Schulden haben. Es handelt sich dabei um zwei Arten von Verbindlichkeiten: Mautgebühren und Entgelte zum Ersatz des verursachten Schadens.

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