Über die Verletzung der Vorschriften zur Nutzung mautpflichtiger Straßen in der Russischen Föderation
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Sehr geehrte Nutzerinnen und Nutzer der mautpflichtigen Straßen, 

Wir möchten Sie darüber informieren, dass am 1. September 2026 der Beschluss der Regierung der Russischen Föderation Nr. 642 vom 29. Mai 2026 „Über Änderungen des Beschlusses der Regierung der Russischen Föderation Nr. 1052 vom 29. Juni 2021 „Über die Genehmigung der Vorschriften für die Durchführung der staatlichen Kontrolle (Aufsicht) über den internationalen Straßenverkehr an den Grenzübergängen zur Russischen Föderation“ (im Folgenden „Beschluss“) in Kraft tritt.

Gemäß den Bestimmungen dieses Beschlusses stellt ein Bediensteter der Zollbehörde dem Fahrer eine Aufforderung zur Entrichtung der Maut aus, wenn an einer Grenzübergangsstelle auf dem Gebiet der Russischen Föderation ein Verstoß gegen die Rechtsvorschriften der Russischen Föderation über die Entrichtung der Maut für die Benutzung mautpflichtiger Straßen unter Verwendung eines einem ausländischen Beförderungsunternehmen gehörenden Fahrzeugs festgestellt wird. Zudem erlässt der Bedienstete eine Entscheidung über das Verbot der Weiterfahrt des Fahrzeugs.

Es wird empfohlen, vor der Fahrt in die Russische Föderation sicherzustellen, dass alle fälligen Mautzahlungen beglichen wurden. Die Informationen zu offenen Mautzahlungen finden Sie unter folgendem Link.
 
Bei Bedarf können sich die Kunden von PEK „Belavtostrada“ während der Geschäftszeiten unter den folgenden Telefonnummern an die Mitarbeiter der staatlichen Einrichtung „Belavtostrada“ wenden: +375 (17) 259-80-79, +375 (17) 259-80-43 (Montag bis Donnerstag: 8:30-13:00 Uhr und 13:30-17:15 Uhr; Freitag: 8:30-13:00 Uhr und 13:30-16:00 Uhr).

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